Die Zeit für Veränderungen ist JETZT!

Für eine sichere Mindestrente 

Jeder vierte Mensch in Deutschland bezieht Rente. Von diesen mehr als 21 Millionen Menschen sind 700.000 auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Diese Menschen erhalten eine so geringe Rente, dass diese mit staatlichen Mitteln aufgestockt werden muss. Und die Zahl der Menschen, die davon betroffen sind, wird ansteigen.

Ein Viertel aller heutigen Arbeitnehmer*innen arbeitet im Niedriglohnsektor. Der Mindestlohn bedeutet dabei ca. 1.500 Euro netto (2.052 Euro brutto). 2.000 Euro führen zu einer Nettorente von 860 Euro. Die Armutsgrenze liegt deutlich darüber.

Das heißt:
Mindestens ein Viertel aller Menschen, die nach 2030 in Rente gehen, sind akut armutsgefährdet. Darum führt kein Weg an einer Mindestrente vorbei. Und an einer Höchstrente auch nicht.

Mindestrente und Höchstrente

Alle Menschen mit einem Einkommen sollen in das selbe Rentensystem einzahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Einkommen Lohn, Gehalt, Diät, Sold oder Gewinn heißt. Aus diesem Rentensystem wird eine Mindestrente von 1.500 Euro und eine Höchstrente von 3.000 Euro finanziert. Wer in seinem Arbeitsleben wenige Rentenpunkte angesammelt hat, bekommt eine Rente von mindestens 1.500 Euro. Wer eine Rente von 3.000 Euro erzielt, hat im Zweifel in seinem Berufsleben ohnehin so viele Rücklagen geschaffen, dass ein gutes Leben auch im Rentenalter möglich ist.

„1.500 Euro? Das ist nicht finanzierbar!“

Dieser Meinung sind auch alle politischen Parteien – mit Ausnahme der Linken. Und das liegt an zwei Gründen. Einerseits denkt keine einzige politische Partei ernsthaft über eine echte Veränderung des Rentensystems nach. Sozialpolitik wird immer noch unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Reichen und Konzernen gemacht. Zum anderen haben sich alle Parteien dem Konzept des Kapitalismus unterworfen und versuchen, auch das Rentensystem diesem Konzept zu unterwerfen.

Statt das bisherige Rentensystem zu reformieren und zu stärken, wird der Ruf nach seiner Abschaffung zu Gunsten einer kapitalgedeckten Altersvorsorge immer lauter, die dann idealerweise von den Versicherten selbst getragen wird. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Würden die Rentenbeiträge auf dem Kapitalmarkt investiert, stünden sie den Konzernen und der Finanzwirtschaft zur Verfügung. Im Ergebnis ist das kapitalgedeckte Rentensystem also keine soziale Errungenschaft, sondern eine willkommene und höchst fragile Finanzierungslösung für Großunternehmen und Investmentbanken.

Abschaffen der Bemessungsgrenzen

Alle Arbeitnehmer*innen zahlen den gleichen Anteil ihres Bruttoeinkommens in die Rentenversicherung ein. Dieser Anteil beträgt 9,3 %. Das bedeutet, dass bei 3.000 EUR pro Monat 279 EUR fällig werden.

Wusstest Du, dass bei 30.000 EUR nicht automatisch 2.790 EUR abgeführt werden?

Nicht das gesamte Einkommen wird zur Berechnung des Rentenversicherungsbeitrages herangezogen. Für alle Sozialversicherungen existiert ein maximaler Einkommensbetrag. Dieser Betrag ist die Beitragsbemessungsgrenze. Hohe und sehr hohe Einkommen werden also nicht zu 100% in die Berechnung der Rentenbeiträge einbezogen. Nur ein gewisser Teil. Für das Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 8.050 EUR monatlich. Alles darüber spielt für die Festsetzung der Rentenbeiträge keine Rolle mehr. Egal, wie hoch das Einkommen ist.

Das bedeutet: Die Beiträge zu den Sozialversicherung können 2025 insgesamt nie höher als 1.456,92 EUR steigen.

Diese Beitragsbemessungsgrenze gilt (in unterschiedlicher Höhe) in allen Sozialversicherungen. Und sie muss endlich abgeschafft werden. Denn diese Grenze ist ein gesetzlicher Schutzzaun für hohe und höchste Einkommen. Und das auf Kosten von Millionen Menschen.

Aktienrente und umlagenfinanziertes Rentensystem

Derzeit stehen sich in der Politik zwei Rentenmodelle gegenüber: Das umlagenfinanzierte und das kapitalgedeckte. Der Unterschied zwischen beiden ist (sehr einfach ausgedrückt):

Das umlagenfinanzierte Modell ist das aktuelle. In diesem Modell wird alles, was erwirtschaftet wird, auf die Renten umgelegt.
Das kapitalgedeckte Rentenmodell hingegen legt Geld auf dem Kapitalmarkt (z. B. in Aktien) an, um Gewinne zu erzielen, mit denen die Rentenkasse gefüllt wird.

Einige europäische Länder haben bereits eine staatliche „Aktienrente“, bei der Teile der Beiträge in Wertpapierfonds angelegt werden. Dennoch lehne ich das Modell ab.

Die umlagenfinanzierte Rente kann nicht kaputtgehen, weil immer etwas erwirtschaftet wird – in manchen Jahren mehr, in anderen Jahren weniger. Es kann aber niemals „nichts“ erwirtschaftet werden. Das kapitalgedeckte System kann hingegen sehr wohl kaputtgehen, weil alle Anlageformen ihren Wert in kurzer Zeit verlieren können. Eine globale Krise reicht aus, um gewaltige Geldmengen einfach zu vernichten. So geschah es z. B. am 11. September 2001, als in Folge der Terroranschläge in den USA allein in Deutschland 56 Milliarden Euro Börsenwerte innerhalb von Stunden verloren gingen.

Das größte Problem bei der umlagenfinanzierten Rente ist die Tatsache, dass sich etwa 4,5 Millionen eigentlich beitragspflichtige Menschen aus diesem System verabschiedet haben. Das betrifft vor allem Selbständige, Beamte und Politiker. Aber auch Ärzte, Anwälte und Steuerberater haben eigene Rentenkassen.

„Aber jeder kann doch selbst für das Alter vorsorgen!“

Der derzeitige Mindestlohn beträgt 12,82 Euro pro Stunde – brutto (Stand 2025). Das bedeutet bei einer vollen Stelle 2.052 EUR im Monat. Von diesem Betrag wird eine geringe Summe an Steuern fällig und die Beiträge für Sozialversicherungen sind ebenfalls abzuführen. Am Ende bleiben einem Single etwa 1.500 EUR im Monat übrig. Davon ist Miete, Heizen, Strom, Lebensmittel und alles andere zu bezahlen. Und die Kosten dafür steigen stetig.

Glaubst Du wirklich, dass ein Mensch mit einem so geringen Einkommen noch eine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufbauen kann?

Und dieses Szenario ist nicht die Ausnahme. Wir sprechen von rund 7,5 Millionen Menschen in Deutschland. Das ist etwa ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten. Zu behaupten, dass jeder eine private Altersvorsorge aufbauen kann, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen.

„Und was ist mit der Riesterrente? Die gibt’s doch auch noch!“

Um es offen zu sagen: Die Riester-Rente ist vor allem ein Geschenk an die Versicherungswirtschaft und keine vernünftige Form der Altersvorsorge. Manche Anbieter dieser Form der Altersvorsorge rufen derart hohe Gebühren auf, dass diese die staatlichen Zulagen übersteigen und die Riester-Rente am Ende zum Verlustgeschäft für den Versicherten wird.

Aber es gibt noch andere Kritikpunkte.
 

  • Eine Riester-Rente kann sich für Kinderreiche lohnen. Für Singles oder Kinderlose zahlt sie sich nicht aus.
  • Schon 2011 errechnete die Friedrich-Ebert-Stiftung, dass ein 35-jähriger, der 2012 einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, mindestens 90 Jahre alt werden muss, um nur das Geld zurückzubekommen, dass er eingezahlt hat. Wer darüber hinaus in den Genuss von Zinsen und Renditen kommen will, muss entsprechend älter werden.
  • Die staatlichen Zuschüsse zur Riester-Rente sind Augenwischerei, denn der Staat muss diese Zuschüsse aus Steuergeldern finanzieren. Im Ergebnis zahlt der Versicherte also die Beiträge und finanziert gleich die Zuschüsse mit.
  • Die staatlichen Zuschüsse werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen jedes Jahr neu beantragt werden.
  • Wird im Alter die Auszahlung fällig, sind diese Zahlungen voll zu versteuern.
  • Erst seit 2018 gibt es einen Freibetrag bei der Grundsicherung von 100 Euro. Von jedem Euro darüber werden 70 Cent von der Grundsicherung abgezogen.

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