Es ist so eine Sache mit dem „bedingungslosen“ Grundeinkommen. Während die eine Seite es gar nicht erwarten kann, ist sich die andere Seite der Nichtfinanzierbarkeit sicher. Fest steht für mich: es wäre eine sozialpolitische Errungenschaft, wie es sie in der Geschichte noch nicht gegeben hat. Doch lässt sich so etwas in einem Land wie Deutschland überhaupt umsetzen? Ich mache mich auf den Weg, es zu ergründen. Dabei ist alles, was ich hier schreibe, graue Theorie und keine politische Forderung. Sieh es einfach als Gedankenexperiment.

Was ist denn überhaupt ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)?

Wie der Name schon sagt: das BGE soll Bürgerinnen und Bürgern monatlich als Grundgehalt ausgezahlt werden, ohne dass dafür eine Leistung zu erbringen ist. Der Zusatz „bedingungslos“ suggeriert, dass diese Zahlung auch unabhängig vom wirtschaftlichen Status erfolgen soll. Sprich: Jede/r bekommt monatlich einen bestimmten Betrag vom Staat steuerfrei auf das Konto.

Kann das wirklich funktionieren?

Es geht um gewaltige Summen

Rechnen wir das Ganze einmal durch. Als beispielhaftes Grundeinkommen legen wir 1.200 EUR zugrunde. Berechtigt sind alle Menschen ab dem 18. Lebensjahr zu 100% (1.200 EUR) und bis zum 18. Lebensjahr zu 50% (600 EUR). Wie hoch wären die monatlichen Ausgaben des Bundes?

Stand 2020 zählt die Bundesrepublik 83,15 Mio. Einwohner*innen.
Davon sind 69,41 Mio. Menschen 18 Jahre und älter.
Davon sind 13,74 Mio. Menschen unter 18 Jahre.

Die Rechnung vereinfacht:
91,536 Mrd. EUR. Jeden Monat.
Rund 1,1 Bio. EUR jedes Jahr.

Wie soll ein Staat das finanzieren?

1. Das Grundeinkommen ist für alle da

Es macht einen gewaltigen Unterschied, wer ein solches BGE bekommt.

Ein Beispiel:
Willi ist 54, seit 5 Jahren arbeitslos und bekommt 480 EUR Hartz-IV im Monat.
Manfred ist ebenfalls 54, Abteilungsleiter in einer Softwarefirma und erhält ein Nettogehalt von 9.500 EUR im Monat.

Wir merken schon, dass die Unterschiede gewaltig wären. Beide erhielten jeweils 1.200 EUR vom Staat. Hartz-IV wäre zugunsten des BGE abgeschafft. Willi hätte also 1.200 EUR im Monat, Manfred 10.700 EUR. Schon hier wird schnell spürbar: So bedingungslos kann das Grundeinkommen nicht sein. 

2. Die Einkommensgrenze

Natürlich muss es eine Einkommensgrenze geben, oberhalb derer kein GE mehr ausgezahlt wird. Ein einleuchtender Grund: wenn bereits jemand 10.000 EUR im Monat verdient, benötigt er kein Grundeinkommen oben drauf. Denn eine Grundidee des GE ist die Umverteilung von oben nach unten. Die Einkommensgrenze, die es zu diskutieren gilt, ist der Punkt, ab dem die zweckgebundene Abgabe auf Einkommen greift. 

3. Die Abgabe zum Grundeinkommen

Das Geld, welches als Grundeinkommen ausgezahlt wird, wächst nicht auf den Bäumen. Also muß es anderweitig beschafft werden. Hier greift das Konzept der Abgabe für das Grundeinkommen. Und diese Abgabe beträgt pauschal 35% vom Bruttoeinkommen ohne Bemessungsgrenze.

Bevor nun jemand schreit, dass das ja ungerecht wäre, rechnen wir das Ganze einmal durch.

  • Tina verdient monatlich 2.500 EUR brutto. Von diesen 2.500 EUR werden 35% (875 EUR) abgezogen. Es bleiben 1.625 EUR, die später noch versteuert werden müssen. Darauf kommt das steuerfreie Grundeinkommen von 1.200 EUR. Im Ergebnis hat Tina im Monat 2.825 EUR (+ 325 EUR).
  • Alfred verdient monatlich 9.500 EUR brutto. Davon werden 35% (3.325 EUR) abgezogen und ihm bleiben zu versteuernde 6.175 EUR. Darauf kommt das steuerfreie Grundeinkommen von 1.200 EUR und Alfred hat am Monatsende 7.375 EUR auf dem Zettel (- 2.125 EUR).
  • Jutta ist Großunternehmerin und darf sich jeden Monat über 240.000 EUR freuen. Über die 35% Abzug (84.000 EUR) freut sie sich sicher nicht. Dennoch kommen nochmal 1.200 EUR oben drauf und sie landet bei 157.200EUR (- 82.800 EUR).

Man merkt sehr schnell: Je höher das Einkommen, desto weniger wirkt sich das GE aus. Bei einem GE von 1.200 EUR ist die Parität bei einem Einkommen von rund 3.430 EUR erreicht. Genau dann gleichen sich GE und die 35% Abzug aus. Wer wenig verdient, erhält etwas dazu. Wer viel verdient, muss etwas abgeben. Je höher die eigene Finanzkraft aus dem Einkommen ist, desto höher ist auch die Leistung, die jede/r erbringen muss. Willkommen in einer solidarischen Gesellschaft.

4. Ein neues Steuermodell

Jetzt wird es noch einmal richtig spannend. Denn wir haben ja jetzt bereits einen Abzug von 35% auf das Bruttoeinkommen eingeführt. Nun werden aber auf ein Bruttoeinkommen auch noch Steuern fällig. Das GE selbst ist eine steuerfreie Leistung. 

Steuerklasse
Das Rechenmodell streicht erst einmal sämtliche Steuerklassen. Es gibt künftig nur noch eine, in der 5 feste Steuersätze festgeschrieben werden.

Stufe 1: bis 2.080 EUR = 0%
Stufe 2: bis 5.000 EUR = 5%
Stufe 3: bis 7.500 EUR = 10%
Stufe 4: bis 10.000 EUR = 15%
Stufe 5: ab 10.001 EUR = 20%

Dazu käme die oben erwähnte Abgabe in Höhe von 35% des Einkommens als zweckgebundene Abgabe zum Grundeinkommen. Es ergäben sich also rein rechnerisch 40, 45, 50 und 55% Steuerbelastung. Tatsächlich ist es etwas weniger. Und die erste Stufe entspricht dem Mindestlohn und bleibt steuerfrei.

Nehmen wir die oben genannten Beispiele:

  • Tina hat monatlich 1.625 EUR brutto (+ 1.200 EUR steuerfreies GE). Sie fällt in die Stufe 1 und zahlt keine Einkommensteuer.
    Auf dem Konto landen: 2.825 EUR
  • Alfred hat 6.175 EUR brutto (+ 1.200 EUR steuerfreies GE) und fällt in die Stufe 3. Auf sein Brutto werden 10% Einkommensteuer fällig.
    Auf dem Konto landen: 6.757,50 EUR.
  • Jutta fällt mit ihren 156.000 EUR in die Stufe 5. Für sie werden 20% (= 31.200 EUR) Einkommensteuer fällig. 
    Auf dem Konto landen: 126.000 EUR.

Wir sehen sehr deutlich, dass hohe und sehr hohe Einkommen mehr leisten müssen und kleine Einkommen etwas dazu erhalten. Verdient jemand die abenteuerliche Summe von 1 Mio. EUR im Monat, wird dieser Jemand am Monatsende trotzdem noch 521.200 EUR auf dem Konto haben. Kein Grund also, von Butter auf Margarine umzusteigen.

Und – ja – natürlich sind hier noch keine Sozialabgaben enthalten. Wenn wir allerdings ein GE umsetzen, wird beispielsweise eine Arbeitslosenversicherung obsolet, weil kein ALG-I und II mehr benötigt wird. Auch eine Rentenversicherung ist nicht mehr notwendig, weil es keine Rente mehr geben muss.
Alles, was bleibt, wären die Abgaben für die Gesundheitsvorsorge, also Krankenkassenbeiträge.

5. Krankenkassenbeiträge

Mit Stand 2021 haben wir in Deutschland 103 verschiedene Krankenkassen. Diese unterscheiden sich nach der Anzahl der Versicherten und ebenso nach dem Umfang der Leistungen. Es gilt jedoch zu beachten, dass es hier einen Abwärtstrend gibt, der seit den 1990er Jahren anhält. Sprich: Es werden immer weniger Krankenkassen. Das hat seinen Ursprung vor allem im Zusammenschluss von Krankenkassen. Manche waren zu klein, um allein zu überleben und wurden darum von größeren Kassen übernommen. Einige gesetzliche Änderungen (Gesundheitsfond bzw. GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) taten ihr Übriges.

Aber: das lässt sich noch weiter konsolidieren. Die Menschen benötigen keine 100 Krankenkassen, sondern EINE, die jedem Menschen die gleichen Leistungen bietet.

In der gesetzlichen KV sind rund 73 Millionen Menschen versichert, davon 57 Millionen beitragspflichtig. Die Differenz (ca.16 Millionen) bilden z.B. über die Familienversicherung Mitversicherte (Kinder, Angehörige etc).
In der privaten KV sind etwa 8,7 Millionen Menschen versichert. Wenn diese 8,7 Millionen Menschen nun ebenfalls in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssten, könnten die Beiträge für ALLE Versicherten sinken. Wenn es nur noch EINE Krankenkasse geben würde, müssten die Versicherten nicht die Werbung und den Wettbewerb der Kassen (plus den Verwaltungsapparat von 103 Kassen, plus die Vorstände von 103 Krankenkassen) mitbezahlen. Die Beiträge könnten nochmals FÜR ALLE sinken.

Die berechtigte Frage lautet also: Wozu brauchen wir mehr als 100 Krankenkassen?
Die Antwort: Wir brauchen Sie nicht!

„Ja, aber was ist denn mit den privat Versicherten? Die zahlen ja extra ein, damit sie bessere Leistungen erhalten!“
Das dürfen sie auch gerne weiterhin tun. Aber sie haben sich wie alle Menschen an der öffentlichen Gesundheitsvorsorge zu beteiligen. Ob sie dann noch selbst vorsorgen möchten, bleibt ihnen überlassen.

6. Sozialleistungen müssen fallen

Eines ist klar. Wenn es ein Grundeinkommen gibt, müssen dafür andere Sozialleistungen fallen. Sie wären auch nicht mehr notwendig. Hartz-IV, Wohngeld, Kindergeld, Grundsicherung, BAföG und Kinderfreibeträge werden ersatzlos gestrichen. Schlicht und ergreifend, weil sie überflüssig werden. Das Kindergeld wird überflüssig, weil jedes Kind 600 EUR Grundeinkommen erhält. Ebenso überflüssig wird eine Diskussion über Kinderarmut. Studierende würden sich nicht mehr mit den Ämtern über die Einkommen der Eltern streiten müssen, weil BAföG überflüssig wird.

Alleinerziehende, die auf Leistungen des Unterhaltsvorschusses angewiesen sind, würden entlastet, weil jedes Kind ab dem Tag der Geburt pauschal 600 EUR erhalten würde.

Eine staatliche Rente wird ebenfalls überflüssig, weil jeder Rentner mindestens 1.200 EUR erhält. Diejenigen, die viel verdienen, sind auch wirtschaftlich in der Lage, Rücklagen zu schaffen oder eine private Rentenversicherung abzuschließen.

Aber bitte: keine Riesterrente! Das ist keine Altersvorsorge, sondern eine der größten Verdummungsaktionen, die Rot-Grün jemals produziert hat.

7. Andere Bereiche zur Kasse bitten

Neben den Einkommen der Privathaushalte kommen auch weitere Bereiche der Wirtschaft in Betracht, das GE zu finanzieren. Fangen wir bei den Finanztransaktionen an. Die Abgeltungssteuer wird pauschal auf 50% angehoben. Das bedeutet, dass Dividenden und Erlöse aus Aktienverkäufen zur Hälfte an den Staat gehen. Dazu kommt eine Abgabe in Höhe von 0,05% auf jegliche Finanztransaktionen. Allein aus diesem Posten würden jährlich rund 160 Mrd. EUR in die Staatskasse gelangen.

Auch eine (angemessene) Besteuerung von Zinsgewinnen ist eine akzeptable Möglichkeit. Nehmen wir hier auch einen Freibetrag an, können Kleinanleger aufatmen.

Wir sind jedoch noch nicht durch. Die nächste Gruppe der Finanzierungskandidaten sind Immobilienbesitzer. Für selbst genutzte Immobilien gilt ein Freibetrag von 250.000 EUR pro Kopf. Eine vierköpfige Familie ist also von einer Abgabe befreit, wenn ihr Heim 1 Mio. EUR oder weniger Wert ist. Wohnt in diesem Luxusheim ein Single, werden auf den Wert der Immobilie 2,5% Abgabe fällig. Pro Jahr bedeutet das in diesem Beispiel 25.000 EUR. Und ich unterstelle, dass jemand mit einem solchen Haus auch 25.000 EUR im Jahr bezahlen kann.

Eine weitere Möglichkeit: Die Vermögenssteuer. Auch wenn diese schwer zu kontrollieren und umzusetzen ist, muss sie in Betracht kommen. Jede/r mit einem Barvermögen (ohne z. B. Immobilien, Kunstgegenstände und Wertpapiere) ab 1 Mio EUR fällt in diese Gruppe. Hier würde eine 5%ige Pauschalabgabe greifen.

Erbschaften wären die nächste Gruppe. 15% pauschal werden auf alle Erbschaften erhoben, sei es privat oder aus Unternehmen. 

8. Jetzt fangen wir an zu rechnen

In diesem Rechenbeispiel verwenden wir angenäherte Werte. Aber trotzdem werden die Größenordnungen klar. Zur Erinnerung: wir benötigen pro Jahr 1,1 Bio EUR, um das Grundeinkommen zu finanzieren. Fassen wir zusammen, was wir bisher haben:

Finanztransaktionen: 160 Mrd EUR
Grundsicherung : 14,4 Mrd EUR
Hilfe zum Lebensunterhalt: 1,2 Mrd EUR
Eingliederungshilfen: 20 Mrd EUR
Erbschaften und Schenkungen: 12,6 Mrd EUR
Gesetzliche Rente: 338 Mrd EUR

Mit diesen wenigen Positionen bekommen wir jährlich 546,2 Mrd EUR zusammen. Oh jee … da fehlen noch über 400 Mrd EUR. Und jetzt?

Jetzt rechnen wir noch die Pauschalabgabe auf die Einkommen hinzu. Da diese Werte schwer zu ermitteln sind, nehmen wir der Einfachheit halber das Primäreinkommen der privaten Haushalte: 2.271,5 Mrd EUR (Stand 2017).
Von diesem Einkommen ziehen wir die oben genannten 35% ab und erhalten 795,03 Mrd EUR.

Macht in Summe: 546 Mrd. + 795 Mrd. = 1.341 Mrd EUR.

Ja, wir haben einen Überschuss von mehr als 200 Mrd. EUR und nicht einmal alle Möglichkeiten ausgeschöpft geschweige denn erwähnt. Die Einkommensteuer ist hier z.B. noch gar nicht eingerechnet. Rein rechnerisch ist ein Grundeinkommen also neben dem ohnehin vorhandenen Staatshaushalt machbar. 

9. Die Moral von der Geschichte

Wir haben gesehen, dass wir nur ein paar Schrauben drehen müssen, um jedes Jahr genug Geld zusammen zu bekommen, um jedem Menschen in diesem Land ein Leben zu ermöglichen, welches selbstbestimmt und würdig ist. Das bedingungslose Grundeinkommen ist keine Utopie. Es ist – mit einigem Aufwand – realisierbar. Es ist keine Frage des Geldes. Es ist eine Frage des Willens.

Wir könnten nun noch über zusätzliche Veränderungen sprechen. Subventionen, die gestrichen würden. Sozialleistungen, die entbehrlich würden. Alles Posten, die sich durch ein Grundeinkommen streichen ließen. Hinzu kommt, dass sich aus einem solchen Grundeinkommen sehr wahrscheinlich eine höhere Wirtschaftsleistung ergeben würde. Denn die Menschen hätten plötzlich mehr Geld zur Verfügung, was sie ausgeben könnten. Nicht für Luxusblödsinn, sondern für das tägliche Leben. Niemand müsste sich zweimal überlegen, ob der neue Pullover oder die neue Jacke für das Kind „drin ist“. Niemand müsste mehr zum Amt schleichen und um die neue Waschmaschine betteln. Wer 1.200 EUR im Monat zur Verfügung hat, kauft sie sich (und wenn, dann eben auf Raten – die in jedem Falle bedient werden könnten).

Niemand müsste auf etwas verzichten. Im Gegenteil. Die Menschen, die heute zu wenig haben, könnten sich mehr leisten. Und diejenigen, die ohnehin schon viel haben, würden ebenfalls nicht verzichten müssen. Worauf müsste denn ein leitender Angestellter verzichten, der nicht 125.000 EUR im Jahr hat, sondern nur 100.000 EUR?

10. „Ja, aber dann geht ja keiner mehr arbeiten!“

Das ist mit Sicherheit eines meiner Lieblingsargumente. Wenn jeder Mensch plötzlich 1.200 EUR im Monat bekommt, wird keiner mehr arbeiten gehen. Das stimmt auch – zum Teil.

Das Sich-Ausruhen auf Leistungen hat es immer gegeben, gibt es und wird es immer geben. Und es wird Menschen geben, die sich auf dem Grundeinkommen ausruhen und davon leben. Das werden wahrscheinlich viele der Menschen sein, die sich heute mit dem Bürgergeld arrangiert haben. Auch wenn es meine Parteigenossen nicht gerne hören werden: diese Menschen gibt es. Die paar Euro im Monat reichen, mehr brauchen sie nicht. Das ist keine neo-liberale Propaganda, das ist Realität. „Ein bisschen mehr wäre zwar toll, aber so geht’s auch“. Diese Menschen werden keine Jobs annehmen, egal, welchen man anbietet. Und das sei denen überlassen. Denn im Ergebnis reden wir hier über knapp 16.000 Menschen.

Auf der anderen Seite wird sich aber auch der maßgeblich von der „sozial“-demokratischen Schröder-Administration etablierte Niedriglohnsektor in Luft auflösen, weil kein Mensch mehr darauf angewiesen sein wird, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen. Der ganze administrative Aufwand der Jobcenter wäre obsolet – und deren Gelder stünden dem Grundeinkommen zur Verfügung.

Niemand müsste mehr Angst haben, seinen Job zu verlieren. Niemand müsste Angst haben, seine Geschäftsidee in den Sand zu setzen. Kleine Unternehmen könnten gegründet werden. Und wenn es nicht klappt, dann ist das nicht schlimm.

Und niemand müsste mehr Angst haben, seine Kinder nicht versorgen zu können, ihnen die Schulmaterialien nicht bezahlen zu können und ihnen keine warme Kleidung kaufen zu können. Und wenn dieses letzte Argument auch nicht hilft, dann ist dieser Gesellschaft ohnehin nicht mehr zu helfen.